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Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung

15.11.2018

Das FG Münster entschied, dass die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führt (Az. 11 K 1108/17).

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