Leistungen

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mittels elektronischer Datenverarbeitung der DATEV eG, Nürnberg durchgeführt.

Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, erledigen wir alle bei Ihnen anstehenden Arbeiten, die im Rahmen mit der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung anfallen.

Aktuelle Fragen rund um das Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden Ihnen von unseren Mitarbeitern gerne beantwortet.

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung – Grundleistungen

  • Erstellung der monatlichen Brutto-Netto-Abrechnungen
  • Erstellung spezieller Lohnabrechnung wie Baulohn, Akkordlohn
  • Erstellung monatlicher Auswertungen wie:
    • Lohnjournal
    • Lohnsteueranmeldung per Datenübermittlung
    • elektronischer Entgeltnachweis (EEL)
    • Beitragsschätzung für Krankenkassen
    • Beitragsnachweise per Datenübermittlung
    • An- und Abmeldungen in der Sozialversicherung
    • Jahresmeldungen Sozialversicherung
    • Überweisungsträger in Papierform
    • Überweisungsträger per Datenübermittlung
  • Führung des Lohnkontos
  • Lohnsteuerbescheinigung (eTIN) bei Austritt eines Arbeitnehmers und jeweils am Jahresende
  • Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen am Umlageverfahren zu Jahresbeginn

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung – Sonderleistungen

  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Überprüfung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer
  • Lohn- und Verdienstbescheinigungen aller Art
  • Meldungen z. B.:
    • Berufsgenossenschaft
  • Anträge auf Erstattung z. B.:
    • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
    • Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft
    • Kurzarbeitergeld
    • Im Zusammenhang mit Baulohn
  • Lohnvorwegberechnungen
  • Rat und Auskunft bei steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen
  • Mitwirkung bei SV-, Zoll- und Lohnsteuerprüfungen einschließlich Schlussbesprechung
  • Statistische Meldungen

Sonderleistungen werden in der Regel mit der Zeitgebühr beziehungsweise mit individuell vereinbarten, berufsüblichen Pauschalen abgerechnet.

Bei Fragen zu den angegebenen Leistungen oder Berechnungsgrundlagen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Anfrage vertrauensvoll beantworten können. Hierfür können Sie gern unser Kontaktformular benutzen.

Alle Angaben unterliegen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).