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Preise und Gebühren

Die Abrechnung erfolgt – soweit ein Gegenstandwert feststeht – nach den Wertgebühren gemäß § 10 StBVV.

Die Zeitgebühren sowie die damit im Zusammenhang stehenden Spesen werden mit unseren Mandanten in einem persönlichen Gespräch unter Nennung der einzelnen Leistungen im Vorfeld festgelegt und gemäß §13 StBVV abgerechnet. Soweit keine anderen Absprachen getroffen werden, gelten die nachfolgend aufgeführten Stunden- bzw. Tagessätze als vereinbart.

Die jeweiligen Zeitgebühren werden grundsätzlich mit folgenden Stundensätzen (netto) vergütet:

  • Berufsangehörige: 55,00 – 70,00 Euro je ½ Stunde
  • Fachangestellte, Bilanzbuchhalter: 37,50 – 42,50 Euro je ½ Stunde
  • individuell vereinbarte Zeitgebühren gemäß § 4 Absatz 1 StBVV
  • pauschale Vergütung gemäß § 14 StBVV

Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen je Auftrag: nach § 16 StBVV