Es trifft nicht zu, dass seit 1. Januar 2020 in Einrichtungen der Behindertenhilfe die Mahlzeiten teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise nicht umsatzsteuerpflichtig. geworden sind. Dies teilt die Bundesregierung mit (19/16814).
Umsatzsteuerfreiheit in Einrichtungen
13.02.2020