Der BFH hatte zu entscheiden, ob das infolge der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingetretene Aufrechnungsverbot auch nach Anzeige der wieder eingetretenen Massezulänglichkeit weiterhin Bestand hat (VII R 31/18).
BFH: Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit
30.01.2020