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Steuernews

Keine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten

21.12.2018

Das FG Hamburg hat sich in einer Entscheidung mit den Möglichkeiten des Finanzamtes befasst, bestandskräftige Bescheide zu berichtigen oder zu ändern, wenn Fehler bei der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerdaten eingetreten sind (Az. 3 K 69/18).

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Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Ferrari California

21.12.2018

Das FG Hamburg entschied einen Fall, in dem es um die Vorsteuer eines Ferrari California ging, und verneinte hier einen unangemessenen Repräsentationsaufwand i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (Az. 3 K 96/17).

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Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Lamborghini Aventador

21.12.2018

Das FG Hamburg hatte über den Vorsteuerabzug für die Anschaffung eines Lamborghini Aventador (Bruttokaufpreis 298.475 Euro) durch ein Reinigungsunternehmen zu befinden. Es hat jeglichen Vorsteuerabzug verneint, weil es sich bei den Aufwendungen ihrer Art nach um unangemessenen Repräsentationsaufwand handele (Az. 2 K 116/18).

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Zahlungsverkehrsdaten (B2C eCommerce) an Steuerverwaltungen

21.12.2018

​Die EU-Kommission hat einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der MwSt-Richlinie vorgelegt, um den MwSt-Betrug im grenzüberschreitenden eCommerce zu bekämpfen. Ziel ist es, Zahlungsdienstleister in die Verantwortung zu nehmen.

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Bekanntmachung der Vordruckmuster USt 1 TJ - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG - und USt 1 TI - Bescheinigung nach § 22f

20.12.2018

Die mit diesem BMF-Schreiben eingeführte "Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" dient dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber, dass er steuerlich registriert ist (Az. III C 5 - S-7420 / 14 / 10005-06).

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Realteilung - Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 EStG

19.12.2018

Das BMF teilt mit, dass für die Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 dieses Schreiben gilt (Az. IV C 6 - S-2242 / 07 / 10002).

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UStAE - Änderungen zum 31. Dezember 2018

19.12.2018

Der UStAE berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2017 ergangene Rechtsprechung. Außerdem enthält er in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es lt. BMF keiner Anwendungsregelung (Az. III C 3 - S-7015 / 17 / 10002).

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Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien

19.12.2018

Das BMF teilt die Ergänzungen für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Dividenden aus Aktien, die für ADRs hinterlegt sind, ergänzend zum BMF-Schreiben vom 24. Mai 2013 mit (Az. IV C 1 - S-2204 / 12 / 10003).

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Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44 Abs. 1 Nr. 3, § 44 Abs. 7 EStG in der Fassung des UStAVermG

19.12.2018

Das BMF teilt mit, dass es bis zum 31. Dezember 2019 nicht beanstandet wird, wenn bei Gläubigern nach § 44a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 EStG mit Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG ein Steuerabzug von 15 Prozent auch dann vorgenommen wird, wenn die Kapitalerträge einen Betrag von 20.000 Euro nicht übersteigen. Auf das Erstattungsverfahren nach § 44b Abs. 5 EStG wird verwiesen (Az. IV C 1 - S-2405 / 0 :008).

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Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der BRD und der zuständigen Behörde der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2017 beginnende Wirtschaftsjahre

19.12.2018

Das BMF übersendet die am 13. Dezember 2018 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Artikel 26 des deutsch-amerikanischen DBA getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2017 (Az. IV B 6 - S-1315 / 16 / 10022 :001).

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