Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einem Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers eine verdeckte Einlage und damit der Zufluss des Gehalts bei diesem von einer gewinnmindernden Buchung in der Bilanz der Gesellschaft abhängig ist (Az. VI R 6/13).
BFH zum Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn
31.08.2016